Trinkwasser für Hürth
Sauberes Leitungswasser | Trinkwasserverordnung | Wasserqualität | Legionellenprüfung | Trinkwasseraufbereitung
Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flächendeckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Wasserqualität endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Eigentümer des Gebäudes.
Trinkwasserinstallation
Wir machen das!
Was ist Trinkwasser?
(Zusammengefasst aus der TrinkwV)
Trinkwasser [ist] Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung [...] bereitgestellt wird und für folgende Zwecke bestimmt ist:
- zum Trinken
- zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken
- zur Körperpflege und -reinigung
- zur Reinigung von Gegenständen, die [...] mit Lebensmitteln [und] nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen
- zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken
oder in Lebensmittelunternehmen verwendet wird [...].
Trinkwasserverordnung - Das sind die Vorschriften
In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:
- Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
- regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
- Festlegung der ersten Legionellenprüfung für untersuchungspflichtige Großanlagen, die in festgelegten Abschnitten wiederholt werden müssen
- bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
- Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
- Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
- Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht!)
- Pflicht zur Information der Verbraucher
Die neue Trinkwasserverordnung 2023
Was kommt neu dazu?
Am 24. Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Diese ist satte 46 Seiten länger als Ihre Vorgängerin, wobei viele dieser Seiten einer neuen Strukturierung sowie einer Verbesserung der Lesbarkeit entspringen.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Vorschriften so angepasst wurden, dass sich nun auf Prävention konzentriert wird. Es soll nicht nur das Endprodukt „Trinkwasser“ die Richtlinien einhalten, sondern der gesamte Prozess.
Der Grundsatz hierbei lautet: Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein.
Dafür prüft jetzt auch das Gesundheitsamt verstärkt, ob das Risikomanagement und der daraus abgeleitete Untersuchungsplan den Anforderungen entsprechen und vollständig sind.
Weiterhin wurden Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen eingefügt. Diese müssen die Verbraucher*innen über Qualität, Preise und individuellen Verbrauch sowie über Wassersparen und Stagnationswasser informieren.
Der wohl größte Punkt sind die verschärften Parameter. Ab dem 12. Januar 2026 müssen neue Grenzen für unter anderem PFAS, Blei, Chrom und Arsen eingehalten werden. Auch diese Informationen müssen den Verbraucher*innen zur Verfügung gestellt werden.
Der neue Grenzwert für PFAS wird gestaffelt eingeführt. Die erste Grenze gilt wie oben erwähnt ab dem 12. Januar 2026 und beträgt 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. 2028 bekommen vier Mitglieder der PFAS-Gruppe einen eigenen Schwellenwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen.
Insgesamt müssen zwei neue Grenzwerte für mikrobiologische Parameter, drei Parameter für radioaktive Stoffe, 36 Grenzwerte für chemische Parameter sowie 22 Indikatorparameter eingehalten werden.
Wie sich aus den vorhergegangenen Absätzen schon erahnen lässt, müssen die meisten dieser Grenzwerte und Parameter von den Wasserversorgern eingehalten werden, allerdings müssen bei einer neuen Regelung einige Hauseigentümer*innen handeln:
Bis 2026 müssen alle noch vorhandenen Bleirohre stilllegen oder austauschen werden, selbst, wenn sie den neuen Grenzwert einhalten. Schon jetzt gilt: wenn eine Fachkraft bei Arbeiten an der Trinkwasserinstallation Leitungsabschnitte aus Blei feststellt, muss diese umgehend das Gesundheitsamt darüber informieren.
Zuletzt wurde außerdem nicht nur der Schwellenwert, sondern auch die Frequenz für einen Legionellentest angepasst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Das bedeutet:
Als Eigentümer*in von selbst genutztem Wohneigentum, Vermieter*in oder Verwalter*in von vermietetem Wohneigentum sind Sie Betreiber*in einer Anlage zur Wasserversorgung. Damit sind Sie dafür verantwortlich, die Trinkwasserqualität zwischen Wasserzähler und Entnahmestelle zu überprüfen und auf einem angemessenen Stand zu halten.
Dabei helfen Ihnen:
- die fachgerechte Instandhaltung des Trinkwasserleitungssystems Ihres Hauses
- die Installation einer Anlage zur Wasseraufbereitung bzw. Wasserenthärtung
- die regelmäßige Überprüfung der Anlage, z. B. durch einen Trinkwassercheck
Was sind Legionellen?
Legionellen sind eine im Wasser lebende Bakterienart, die dem Menschen gefährlich werden können.
Die besten Bedingungen für diese Bakterien sind im Bereich von 25 bis 50 °C mit einer geringen Frischwasserzufuhr. Der Namensgeber für diese Bakterien ist die Legionärskrankheit. Wenn diese Bakterien lange in einem Rohrsystem verweilen können und günstige Wachstumsbedingungen haben, besteht die Gefahr der Ausbreitung der Bakterien. Eine Übertragung von Legionellen ist theoretisch schon durch einfachen Kontakt mit dem Leitungswasser möglich. Aber nicht jeder Kontakt mit Legionellen führt zu einer Gesundheitsgefährdung.
Wenn das Wasser aber nebelig zerstäubt wird, besteht die Möglichkeit, dass die Bakterien in tiefe Lungenbereiche eindringen. Das kann durch Klimaanlagen oder auch beim Duschen durch den entstehenden Wasserdampf passieren. Das Einatmen solches zerstäubten Wassers ist sehr gefährlich. Alles, was Wasser also in Form von Wassertröpfchen abgibt, ist gesundheitsgefährdend, sofern Legionellen in dem darin enthaltenen Wasser vorhanden sind.
Legionellenprüfung für private Bauherren und Bauherrinnen
Eine Untersuchung ist bei Ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ratsam. Bestimmte Signale sollten zudem beachtet werden.
Auch, wenn für Installationen im Bereich Trinkwasser bei Ein- und Zweifamilienhäusern keine generelle Pflicht besteht, die Anlagen auf Legionellen untersuchen zu müssen, sollten Sie einmal über einen Trinkwasser-Check nachdenken, um sich abzusichern. Eine solche Überprüfung müssen Sie als Hausbesitzer selbst in Auftrag geben. Folgende Signale sollten Sie ernst nehmen:
- Sie bemerken Druckschwankungen bei der Entnahme oder hören merkwürdige Geräusche.
- Ihre Trinkwasserinstallationsanlage benötigt außergewöhnlich lange, bis kaltes oder warmes Wasser aus den Leitungen kommt.
- Sie vermuten bereits eine Kontaminierung mit Keimen.
Legionellenprüfung für Mietende oder Vermietende
Alle Trinkwasser-Installationen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten müssen in regelmäßigem Turnus vom Vermietenden verpflichtend auf Legionellen untersucht werden, wenn:
- eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung installiert ist.
- Anlagen installiert sind, die eine Vernebelung des Wassers (z. B. Duschen) möglich machen.
Der Vermietende ist für die Überprüfung des Trinkwassers zuständig. Mietende können ihren Vermieter oder ihre Vermieterin auf diese Pflicht aufmerksam machen. Sollte bei einer Untersuchung eine Kontaminierung (Verunreinigung) des Trinkwassers festgestellt werden, ist der Vermietende unverzüglich zu Gegenmaßnahmen verpflichtet.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen.
Die Untersuchung muss alle drei Jahre erfolgen und das Ergebnis ist den Mietenden mitzuteilen. Falls in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht wird, muss umgehend das Gesundheitsamt informiert werden.
Bei einer neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlage ist die erste Legionellenuntersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchzuführen.
Unser Tipp
Lassen Sie Ihr Rohrleitungssystem regelmäßig von einer Fachkraft überprüfen. Ihr Fachmann oder Ihre Fachfrau prüft sowohl die Dichte als auch die Druckfestigkeit Ihrer Anlage und weist Sie frühzeitig auf anstehende Sanierungen hin. Das spart Nerven, Zeit und schont den Geldbeutel.